Dr. Arthur Rasse und Mag. Alexander Schloß
Wir sind unparteilich, unabhängig und achten auf Ihre individuellen Rechts- und Vertragsverhältnisse. Als öffentliches Notariat unterliegen wir der gesetzlichen Schweigepflicht und bieten Ihnen volle Sicherheit als Treuhänder bei Ihren Angelegenheiten, sei es bei Geld, Urkunden oder Dokumenten.
Unsere Leistungen im Überblick
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Gerichtskommissär / Erbenmachthaber – Als vom Gericht bestellter Gerichtskommissär sind wir für die Abwicklung von Verlassenschaften in Wien-Simmering zuständig. Gerne übernehmen wir auch die Abwicklung von Verlassenschaften, für die wir nicht zum Gerichtskommissär bestellt wurden, als Erbenmachthaber in Ihrem Auftrag.
Ein Testament (letztwillige Verfügung) ist eine schriftliche Erklärung einer Person, an wen das zum Zeitpunkt Ihres Todes vorhandene Vermögen zur Gänze oder nur teilweise übertragen werden soll. Diese Erklärung ist jederzeit widerruflich. Die Erben sind immer mit einer Quote (z.B.: zur Gänze oder zu einem bestimmten Anteil) am Erbe beteiligt.
Unter Erbverzicht versteht man eine Erklärung zu Lebzeiten, im Voraus auf ein zukünftiges Erbrecht zu verzichten. Es handelt sich dabei um einen schriftlichen Vertrag. Zur Gültigkeit des Vertrages ist es erforderlich, dass dieser als Notariatsakt errichtet wird.
Bei einer Vorsorgevollmacht hat jeder die Möglichkeit bereits im Vorhinein bei einem öffentlichen Notar eine/mehrere Vertrauensperson/en zu bestimmen, die ihn in bestimmten Angelegenheiten vertritt, für den Fall, dass er die Geschäfts-, Einsichts-, Urteils- oder Äußerungsfähigkeit verliert.
Bei einer Patientenverfügung handelt es sich um eine schriftliche Willenserklärung, mit der die künftigen Patienten eine medizinische Behandlung (beispielsweise lebensverlängernde Maßnahmen) ablehnen. Diese wird erst dann wirksam, wenn er im Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig ist (beispielsweise Bewusstlosigkeit). Jede Patientenverfügung kann auf Wunsch im Patientenverfügungsregister des österreichischen Notariats registriert werden.
Mit Beglaubigung der Unterschrift (öffentliche Beglaubigung) auf einer Privaturkunde bestätigt der Notar, dass die Unterschrift einer bestimmten Person echt ist, also von der Person stammt, die vor dem Notar unterschrieben hat.
Wir betreuen Sie kompetent und umfassend bei Kauf-, Miet- und Pachtverträgen, Schenkungen und Übergaben, Parifizierungen und Wohnungseigentum, bei Bauträgerprojekten, Abwicklungen im Bereich Treuhand, bei Dienstbarkeitsverträgen, Parzellierungen und Teilungsplänen, Baurechtsverträgen, grundverkehrsbehördlichen Verfahren, Selbstberechnung von Steuern, Durchführungen im Grundbuch, Grundbuchseinsicht und natürlich bei Grundbuchsauszügen.
Da ein Kleingarten nicht im klassischen Sinne vererbt werden kann, entstehen - wie bei der Steuermeldung oder der Abwicklung der Ablöse - oftmals Probleme. Wir unterstützen Sie gerne bei all Ihren Fragen.
Das Unternehmens- und Gesellschaftsrecht sind sehr wichtige Aufgabengebiete eines Notars und wir bieten maßgeschneiderte, individuelle Lösungen an. Wir unterstützen Sie beispielsweise sehr gerne bei Gründungen, bei Wechsel der Geschäftsführer oder der Gesellschafter, bei der Liquidation eines Unternehmens sowie in allen anderen firmenbuchrechtlichen Angelegenheiten.